"Erkerwohnung"
Gemütliche Ferienwohnung, hell und lichtdurchflutet, den ganzen Tag Sonne.
Herrlicher Panoramablick über das Zellertal.
Esstisch im Erker sorgt für gemütliche Stunden mit der Familie oder Freunden.
- 85 qm Wohnfläche für 2 - 6 Personen
- 2 Schlafzimmer mit Doppelbetten
- große Sonnenterrasse
- Eigener "Weber-Grill" auf der Terrasse
- voll ausgestattete Küche
- Wohnzimmer mit Essecke im Erker
- begehbare Dusche im Badezimmer
- eigene Haustüre
- ebenerdiger, direkter Zugang zum Hallenbad innerhalb des Hauses (im Bademantel möglich)
Preise & Informationen
Preise gültig ab 3 Übernachtungen
Bei 2 Übernachtungen wird ein Mindestaufenthaltszuschlag von einmalig 40,– EUR berechnet.
- 2 Personen: 85,– € pro Tag
- je weitere Person zusätzlich: 15,– € pro Tag
- Kinder von 3 – 9 Jahren: 12,– € pro Tag
Erstausstattung an Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, sowie Geschirrtücher, vorhanden.
Zusätzliche Kosten
- Endreinigung: 45,– €
- Kurtaxe pro Tag:
Erwachsene: 1,65 €
Kind (6 – 15 Jahre): 0,80 €
Check in/Check out
Anreise: ab 13.00 Uhr
Abreise: bis 10.00 Uhr
Reiserücktrittskostenversicherung
Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung
Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren. Bitte beachten Sie bei der Buchung, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich ist.
Stornierungen nach dieser Frist, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise werden mit 90% des gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!
Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness – Ferienwohnungen Zellertalblick:
BIC: GENODEF1DGV – IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70
Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.
- Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).