Luxuswohnung "Hüttenzauber"

Mit Charme und Luxus

Exklusiv ausgestattete Luxuswohnung mit massiven Eichenholzmöbel, und Holzfußböden. Durch die geschmackvolle Wandverkleidung, teilweise aus Altholz, entsteht ein wohnlicher, gemütlicher Hüttencharakter.

Großes Panoramafenster – Sie haben einen fantastischen Weitblick über die herrliche Bayerwaldlandschaft, direkt vom Wohnbereich aus. Genießen Sie einen romantischen Abend vor dem Kaminfeuer.

Im Badezimmer ist ebenfalls ein großes Panoramafenster. Hier genießen Sie aus der Zirbenholzauna und aus der Whirlwanne den Blick über das Zellertal.

Ein großer, die Wohnung umrundender Sonnenbalkon mit Blick ins Zellertal runden diese herrliche Wohnung in Bezug auf Komfort und Ausstattung ab.

Preise & Informationen

Preise gültig ab 3 Übernachtungen

Bei 2 Übernachtungen wird ein Mindestaufenthaltszuschlag von einmalig 40,– EUR berechnet.

  • 2 Personen: 140,– € pro Tag
  • je weitere Person zusätzlich: 25,– € pro Tag
  • Kinder von 3 – 9 Jahren: 15,– € pro Tag

Erstausstattung an Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, sowie Geschirrtücher, vorhanden.

Zusätzliche Kosten
  • Endreinigung: 50,– €
  • Kurtaxe pro Tag:
    Erwachsene: 1,65 €
    Kind (6 – 15 Jahre): 0,80 €
Check in/Check out

Anreise: ab 13.00 Uhr
Abreise: bis 10.00 Uhr

Grundriss der Ferienwohnung

Reiserücktrittskostenversicherung

Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung

Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren. Bitte beachten Sie bei der Buchung, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich ist.
Stornierungen nach dieser Frist, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise werden mit 90% des gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!

Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness – Ferienwohnungen Zellertalblick: 
BIC: GENODEF1DGV – IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70

Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.

  • Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.

Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).

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