zellertalblick

Luxuswohnung "Zellertal - Loft"

Dem Himmel ein Stück näher

Großzügig gestaltetes, modernes Loft. Luxuswohnung mit massiven Eichenholzmöbel, exclusiver Ausstattung und Holzfußböden.

Durch das 7 m große Panoramafenster haben Sie einen fantastischen Weitblick über die herrliche Bayerwaldlandschaft, direkt vom Wohnbereich aus. Ein Holzkamin sorgt für behagliche Atmosphäre an kalten Tagen.

Ein weiteres Highlight ist das große Badezimmer mit Zirbenholzsauna und Whirlwanne.

Hier gibt es ebenfalls ein Panoramafenster mit herrlichem Blick über das Zellertal – Wellness pur für Körper, Geist und Seele.

Preise & Informationen

Preise gültig ab 3 Übernachtungen

Bei 2 Übernachtungen wird ein Mindestaufenthaltszuschlag von einmalig 40,– EUR berechnet.

  • 2 Personen: 190,– € pro Tag
  • je weitere Person zusätzlich: 25,– € pro Tag
  • Kinder von 3 – 9 Jahren: 15,– € pro Tag

Erstausstattung an Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, sowie Geschirrtücher, vorhanden.

Zusätzliche Kosten
  • Endreinigung: 50,– €
  • Kurtaxe pro Tag:
    Erwachsene: 1,65 €
    Kind (6 – 15 Jahre): 0,80 €
Check in/Check out

Anreise: ab 13.00 Uhr
Abreise: bis 10.00 Uhr

Grundriss der Ferienwohnung

Reiserücktrittskostenversicherung

Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung

Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren. Bitte beachten Sie bei der Buchung, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich ist.
Stornierungen nach dieser Frist, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise werden mit 90% des gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!

Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness – Ferienwohnungen Zellertalblick: 
BIC: GENODEF1DGV – IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70

Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.

  • Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.

Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).

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