Talblickwohnungen "Kaitersberg, Mühlriegel, Enzian, Hochstein"
Gemütliche Ferienwohnungen über 2 Etagen, im EG befindet sich die Küche, Essecke und das Wohnzimmer.
Im OG: 2 Schlafzimmer und das Badezimmer.
Eigener Eingang und Balkon mit herrlichem Talblick, z.T. auch 2 Balkone pro Wohnung.
- 65 qm Wohnfläche für 2 - 4 Personen
- 1 Schlafzimmer mit Doppelbett
- 1 Kinderschlafzimmer ( Einzelbett mit Ausziehfunktion)
- Wohnung "Kaitersberg": 2 Schlafzimmer mit Doppelbetten
- voll ausgestattete Küche
- gemütliche Essecke in der Küche
- Dusche und WC im OG
- Wohnzimmer
- Jede Wohnung hat eine eigene Haustüre.
- Balkon mit herrlichem Talblick, teilweise 2 Balkone (Wohn- und Schlafbereich)
Preise & Informationen
Preise gültig ab 3 Übernachtungen
- 2 Personen: 80,– € pro Tag
- je weitere Person zusätzlich: 15,– € pro Tag
- Kinder von 3 – 9 Jahren: 12,– € pro Tag
Zusätzliche Kosten
- Saunabenutzung: 5,– € pro Person
- Endreinigung: 45,– €
- Hund: 6,– € pro Tag
- Kurtaxe pro Tag: Erwachsene: 1,65 € Kind (6 – 15 Jahre): 0,80 €
Check in/Check out
Anreise: ab 13.00 Uhr Abreise: bis 10.00 UhrStornobedingungen
Stornierungen bis zu 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei.
Stornierungen zwischen 14 – 7 Tagen vor Anreise werden mit 50% der Gesamtkosten
berechnet.
Stornierungen in den 7 Tagen vor der Anreise werden mit 100% der Gesamtkosten berechnet.
Reiserücktrittskostenversicherung
Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung
Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!
Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness – Ferienwohnungen Zellertalblick:
BIC: GENODEF1DGV – IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70
Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.
- Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).





