Talblickwohnungen "Kaitersberg, Mühlriegel, Enzian, Hochstein"
Gemütliche Ferienwohnungen über 2 Etagen, im EG befindet sich die Küche, Essecke und das Wohnzimmer.
Im OG: 2 Schlafzimmer und das Badezimmer.
Eigener Eingang und Balkon mit herrlichem Talblick, z.T. auch 2 Balkone pro Wohnung.
- 65 qm Wohnfläche für 2 - 4 Personen
- 1 Schlafzimmer mit Doppelbett
- 1 Kinderschlafzimmer ( Einzelbett mit Ausziehfunktion)
- Wohnung "Kaitersberg": 2 Schlafzimmer mit Doppelbetten
- voll ausgestattete Küche
- gemütliche Essecke in der Küche
- Dusche und WC im OG
- Wohnzimmer
- Jede Wohnung hat eine eigene Haustüre.
- Balkon mit herrlichem Talblick, teilweise 2 Balkone (Wohn- und Schlafbereich)
Preise & Informationen
Preise gültig ab 3 Übernachtungen
Bei 2 Übernachtungen wird ein Mindestaufenthaltszuschlag von einmalig 40,– EUR berechnet.
- 2 Personen: 75,– € pro Tag
- je weitere Person zusätzlich: 15,– € pro Tag
- Kinder von 3 – 9 Jahren: 12,– € pro Tag
Erstausstattung an Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, sowie Geschirrtücher, vorhanden.
Zusätzliche Kosten
- Endreinigung: 45,– €
- Hund: 5,– € pro Tag
- Kurtaxe pro Tag:
Erwachsene: 1,65 €
Kind (6 – 15 Jahre): 0,80 €
Check in/Check out
Anreise: ab 13.00 Uhr
Abreise: bis 10.00 Uhr
Reiserücktrittskostenversicherung
Sicher in den Urlaub mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung
Schade, wenn etwas dazwischen kommt, aber es kann passieren. Bitte beachten Sie bei der Buchung, dass eine Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise kostenlos möglich ist.
Stornierungen nach dieser Frist, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise werden mit 90% des gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.
Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann kommen, was kommen mag!
Überweisen Sie dazu:
15,00 Euro pro Woche und Wohnung auf das Konto der Wellness – Ferienwohnungen Zellertalblick:
BIC: GENODEF1DGV – IBAN: DE38 741 900 00 0000 41 46 70
Die Reiserücktrittsversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- Bei plötzlicher, schwerer Krankheit bzw. schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Urlaubsgastes oder dessen Ehepartners, Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel.
- Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Gastes an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
Wichtig: Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung erforderlich (z.B. behördliche Bestätigung, ärztliches Attest).